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Service-Hotline: 0202 97444 0

 

Informationen zum Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Zielgruppe
Der BFD ist ein generationsoffenes Angebot. Das heißt, er richtet sich an Frauen und Männer ab 16 Jahre (nach Erfüllung der Schulpflicht).

Dauer
Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist überwiegend in Vollzeit zu leisten. Menschen über 27 Jahre können den Freiwilligendienst jedoch auch in Teilzeit, mit mindestens 20 Stunden in der Woche, absolvieren.

Einsatzgebiete
Die Betätigungsfelder und Einsatzstellen sind vielfältig, zum Beispiel in der Pflege und in der sozialen Betreuung, im Bereich der Haustechnik und im Fahrdienst oder in der offenen Altenarbeit. Wie alle Freiwilligendienste und auch der ehemalige Zivildienst sind die Tätigkeiten im BFD arbeitsmarktneutral. Das heißt, die Freiwilligen leisten zusätzliche, unterstützende Tätigkeiten und ersetzen keine regulären Arbeitskräfte.

Seminare
Während eines einjährigen BFD sind die Freiwilligen verpflichtet, an 25 Seminartagen teilzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Freiwillige unter 27 Jahren. BFDler und BFDlerinnen, die älter sind als 27 Jahre, nehmen »in angemessenem Umfang« an den Bildungstagen teil. Dieser exakte Umfang wird dezentral von den Einrichtungen und Trägern festgelegt.

Taschengeld
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, das bundesweit eine einheitliche Obergrenze von 330 Euro hat. Die Höhe des Taschengeldes wird mit den Einsatzstellen vereinbart.

Zuschuss
Die Einsatzstellen des BFD werden vom Bund für jüngere, kindergeldberechtigte Freiwillige (bis 25 Jahre) mit bis zu 250 Euro pro Monat, für ältere, nicht kindergeldberechtigte Freiwillige (ab 26 Jahren) mit bis zu 350 Euro pro Monat bezuschusst.

Arbeitslosengeld
Nach einem mindestens 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. BFDler und BFDlerinnen, die Arbeitslosengeld II empfangen, dürfen 60 Euro des Taschengeldes als so genannte »nicht berücksichtigte Einnahme« behalten. Dieser Betrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Sozialversicherung
BFDler und BFDlerinnen sind während ihres Dienstes gesetzlich sozialversichert, die Kosten übernehmen die Einsatzstellen (die Diakonische Altenhilfe Wuppertal gGmbH)

Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch während des BFD bestehen.

 

 

Interessante Links

Weitere Informationen zu den freiwilligen Diensten findest Du auch hier: www.fsj-bfd.de

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