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26.04.2018

Diakonische Altenhilfe Wuppertal gGmbH bildet aus

26.04.2018

Diakonische Altenhilfe Wuppertal gGmbH bildet aus

Der Start für die Veranstaltung stand unter einem weniger guten Stern, denn es fehlte fast an allem: Tische, Platz und teilweise war auch die Uhrzeit für den Beginn des Kurses nicht klar kommuniziert. Dennoch: nach Bereinigung all dieser Turbolenzen zeigte sich der Gastgeber der Schulung, das Altenzentrum Gemarker Gemeindestift, von seiner besten Seite.

Am 17. und 18. April veranstaltete die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) den Kurs für die Sicherheitsbeauftragten der Diakonischen Altenhilfe Wuppertal. Geschäftsführerin Christine Vieweg begrüßte die Dozenten und Teilnehmenden und freute sich über die rege Teilnahme.

Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten bedeutet in der Tat die Übernahme bestimmter wichtiger Aufgaben, die allen Mitarbeitenden der Altenhilfe zu gute kommen. Letztlich dient der oder die Sicherheitsbeauftragte der Wahrung von Rechten und Schutz am Arbeitsplatz, für eine gute Versorgung im Falle eines Unfalls – denn die Berufsgenossenschaften sind Träger der Unfallversicherung am Arbeitsplatz.

Um einen Eindruck vom Aufgabenbereich des/der Sicherheitsbeauftragten zu geben, hier ein Auszug aus der Bestellurkunde, auch zu finden im Qualitäts-Management-Handbuch (F 2.3.1.4).

Die Funktion des/der Sicherheitsbeauftragten im Überblick:

  • Sicherheitsbeauftragte sind Beratende für die Dienststellen- und Pflegedienstleitungen.
  • Sie sind Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden in der Dienststelle.
  • Sie sind Mitglied der Arbeitsschutzorganisation.
  • Sie sind Vorbild beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (Vermeidung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen).
     

Die/der Sicherheitsbeauftragte

  • unterstützt die Dienststellenleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  • überzeugt sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstungen und
  • macht auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam.

 

Zu den konkreten Aufgaben des/der Sicherheitsbeauftragten gehört insbesondere:

  • Kollegen  bei festgestelltem sicherheitswidrigem Verhalten ansprechen (z.B. Schutzhandschuhe, Schuhe, Treppenhandlauf, rückenbelastende Tätigkeiten)
  • Teilnahme an den dezentralen Arbeitsschutzausschusssitzungen.
     

Sicherheitsbeauftragung bedeutet ein gutes Stück weit Verantwortung zu übernehmen für das Wohlergehen der Mitarbeitenden.

Foto: privat
Text: Britta Aidenberger

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