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19.05.2020

Erhebung des Verpflegungsentgeltes

19.05.2020

Erhebung des Verpflegungsentgeltes

 

Mittwoch, 20.05.2020

Liebe Eltern,

im Zuge der eingeschränkten Aufnahme des Regelbetriebes durch schrittweise Öffnung der Kindertagesstätten können nun endlich auch wiederum die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Versorgung der anwesenden Kinder mit der mittäglichen Verpflegung erfolgen.

Dadurch kann nun von der sehr zeitaufwendigen täglichen zu der monatlichen Abrechnung des Verpflegungsentgeltes durch Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug zurückgekehrt werden.

Diese Regelung gilt für alle gemäß der Weisungen des Ministeriums zum Besuch der Kindertagesstätten berechtigten und regelmässig anwesenden Kinder mit Wirkung ab dem 01.06.2020. (Vorschulkinder, Kinder in der Notbetreuung und sonstige berechtigte Kinder gemäß Weisung vom 11.05.2020)

Für alle übrigen Kinder, die entsprechend der landesweiten Regelungen zum Betretungsverbot in Kürze eingeschränkt tageweise die Angebote der Einrichtungen nutzen dürfen, wird die monatliche Verpflegungsgelderhebung weiterhin ausgesetzt. Für diese Kinder wird entsprechend der vereinbarten Anwesenheit eine tageweise Einzelabrechnung pro Kind vorgenommen.

Diese vereinbarten Anwesenheitstage werden durch die Einrichtungsleitungen dokumentiert und durch den Träger gesammelt abgerechnet.

Eine weitere Anpassung dieser Regelung wird im Zuge der eingeschränkten Aufnahme des Regelbetriebes schrittweise wieder bis zur vollständigen Öffnung erfolgen. Spätestens ab diesem Termin der vollständigen Öffnung bzw. der Aufhebung des behördlich angeordneten Betretungsverbotes wird dann wiederum das Verpflegungsentgelt für alle Kinder erhoben.

 

Thomas Bartsch
Geschäftsführung

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